Wie unterscheidet es sich vom Gemeinschaftslastenrad?

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In Abgrenzung zum Freien Lastenrad gibt es auch zahlreiche von lokalen Gruppen betriebene Gemeinschaftslastenräder. Dies sind Lastenräder die bspw. innerhalb einer Hausgemeinschaft, einer Wohnungsbaugenossenschaft, eines Stadtviertels oder Vereins oder einer bestimmten Gruppe gemeinschaftlich genutzt oder von Hauseigentümer*innen zur Verfügung gestellt werden.

Dabei bestimmen die Initiator*innen, wer zur Nutzer*innengruppe gehört und das Lastenrad nutzen darf. Auch legt die Gruppe die Nutzungsbedingungen, z. B. jährliches Entgelt selbst fest. Somit sind Gemeinschaftslastenräder weder Gemeingut noch für alle da.

Beim Gemeinschaftslastenrad entfällt die Notwendigkeit einer Markenkommunikation sowie ggf. auch eines Buchungssystems, das macht die Umsetzung leichter. Gemeinschaftslastenräder kommen ebenfalls aus der Zivilgesellschaft und sind, genauso wie die Freien Lastenräder, ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende.

Beispiele für Gemeinschaftslastenräder:

  • Rothehausrad
  • Der ADFC Hannover, Mitinitiator von Hannah, startet im November 2017 das Projekt „Lastenräder nachbarschaftlich nutzen“, das die Initiierung von Gemeinschaftslastenrädern zum Ziel hat.


Tipps und Hinweise zu Gemeinschaftslastenrädern sind im Fakten Heft Cargobike-Sharing für Wohninitiativen des Projekts WohnMobi zusammengefasst.



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