Arbeitsgruppe V: Versicherung gemeinsam: Unterschied zwischen den Versionen

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der Menschen aus den Verleihstationen); Im Falle eines eingetragenen Vereins, der das freie Lastenrad koordiniert handelt es sich hier um eine Vereinshaftpflicht (häufig auch Betriebshaftpflicht für Vereine genannt).
der Menschen aus den Verleihstationen); Im Falle eines eingetragenen Vereins, der das freie Lastenrad koordiniert handelt es sich hier um eine Vereinshaftpflicht (häufig auch Betriebshaftpflicht für Vereine genannt).


Hier gibt es ein Angebot von Bernhard Assekuranz [[medium:Haft_Info_Komplett_2015.pdf]]
Hier gibt es ein Angebot von Bernhard Assekuranz [[Medium:Haft_Info_Komplett_2015.pdf]]


Ausserdem haben wir die ganzen Versicherungen unterschieden für
Ausserdem haben wir die ganzen Versicherungen unterschieden für

Aktuelle Version vom 27. Juli 2015, 09:39 Uhr

In der Arbeitsgruppe wurde diskutiert, welche Versicherungen es eigentlich braucht und welche Erfahrungen es mit Versicherungen gibt. Insgesamt scheint bisher keine wirklich zufriendenstellende Lösung gefunden worden zu sein.

folgende Arten von Versicherung standen und stehen zur Diskussion:

1. Eine Diebstahlversicherung

2. Eine Vollkaskoversicherung (für Schäden an den freien Lastenrädern, wer immer sie vererusacht hat)

3. Eine Haftpflicht, die Schäden abdeckt, die mit dem Rad bei Dritten verursacht werden. Inwiefern diese wirklich nötig ist, ist unklar. KASIMIR hat eine solche Versicherung nicht.

4. Haftpflichtversicherung für die Aktiven aus dem Fahrradverleih (incl. der Menschen aus den Verleihstationen); Im Falle eines eingetragenen Vereins, der das freie Lastenrad koordiniert handelt es sich hier um eine Vereinshaftpflicht (häufig auch Betriebshaftpflicht für Vereine genannt).

Hier gibt es ein Angebot von Bernhard Assekuranz Medium:Haft_Info_Komplett_2015.pdf

Ausserdem haben wir die ganzen Versicherungen unterschieden für a) eigene Räder (aber nicht selbstgebaut) b) fremde Räder, die mit angeboten werden c) selbstgebaute Räder. Hier wurde noch die Frage der Produkthaftung erwähnt.

> Inwiefern dies aber für Versicherungen relevante Unterscheidungen sind, bleibt auch unklar.

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